Die Juniorenbusse dürfen nur durch Personen gefahren werden, welche die Führerscheinprüfung vor dem 31. März 2003 abgelegt, oder die Zusatzprüfung D1 absolviert haben.
Des Weiteren sind folgende Punkte bei der Benutzung der Juniorenbusse zu beachten:
- Alle Insassen tragen die Sicherheitsgurte (Kontrolle durch Trainer/Fahrer)
- Kinder unter 12 Jahren benötigen im Auto eonen speziellen Kindersitz (Sitzerhöher), sofern sie kleiner als 150 Zentimeter sind.
- Kinder, die grösser als 150 Zentimeter sind und altäer als 12 Jahre, müssen den vorhandenen Sicherheitsgurt tragen (Sitzerhöher befinden sich in den Bussen, zusätzliche im Ballraum im Gersag. Bei einer Polizeikontrolle zahlt der Fahrzeugführer Fr. 60.00 pro nicht korrekt gesichertem Kind).
- Für den Fahrer gilt ein absolutes Handyverbot am Steuer.
- Für den Fahrer gilt ein absolutes Alkoholverbot.
- Die Busse dürfen nicht überladen werden (max. 14-15 Plätze inkl. Fahrer); entsprechende Hinweise finden sich vorne im Bus.
- In den Bussen gilt ein generelles Ess-, Trink- und Rauchverbot.
- Die Busse sind nach Gebrauch zu reinigen, Petflaschen und Papier sind zu entsorgen.
- Alle Gurten müssen nach dem Gebrauch eingezogen werden.
- Alle Sitzerhöher müssen wieder unter der hintersten Sitzbank verstaut werden.
- Alle Fenster müssen verschlossen sein.
- Der Bus muss nach Gebrauch verschlossen werden.
- Für den Erhalt der Fahrzeugschlüssel meldet sicher der Mieter/Fahrer rechtzeitig bei Rene Gmünder 077 451 43 55).
- Die Schlüssel sind nach der Rückkehr umgehend im Stadion-Restaurant beim Wirtenpaar abzugeben.
- Die Busse sind Vollkasko und Insassenversichert.
- Der Selbstbehalt für den Mieter und oder Fahrer beträgt CHF 2‘000.
- Beschädigungen oder Defekte sind umgehend an Rene Gmünder zu melden.
- Der Mieter/Fahrer haftet für von ihm verursachte Schäden im oder am Bus.
- Bussen für Geschwindigkeitsübertretungen, Nichttragen der Sicherheitsgurten oder Parkbussen (usw.) gehn zu Lasten des fehlbaren Fahrers.